Elterngeld und Selbständigkeit – geht das gut?

[ad#Google Adsense L_links]Über das Elterngeld wurde ja schon viel geschrieben. Interessant wird ja das Thema Elterngeld besonders bei Selbständigen. In der Regel kann man da ja nicht einfach sagen, ich arbeite jetzt mal nicht mehr und bin dann in zwei Monaten wieder da – zumindest wenn man seine Auftraggeber nach der Elternzeit noch haben will.

Somit fällt also die Option nach der Geburt komplett auszusetzen weg und die Regelung nicht mehr als 30 Stunden pro Woche zu arbeiten wird interessant. Aber aufgepasst: Das was man in dieser Zeit verdient wird auf die Höhe des Elterngelds angerechnet. Von daher sollte man genau schauen, welche Aufträge in dieser Zeit ruhen können oder zumindest abrechnungstechnisch auf andere Monate verschoben werden können. Gerade bei größeren Projekten hat man da ja einigen gewissen Spielraum. Dabei sollte das ganze natürlich im legalen Rahmen bleiben: Also wie gewohnt weiter arbeiten und einfach die Rechnungen nach der Elternzeit erst zu stellen wäre betrügerisch!

Wie hoch die Ansprüche insgesamt sind, erfährt man beim Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums.

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Insgesamt halte ich das Elterngeld für eine ganz gute Einrichtung, denn es ermöglicht Berufstätigen eine anhaltende Einkommenssicherung, während man sich in der Zeit bestens um den Nachwuchs kümmern kann. Gerade wenn man die Elternzeit aufteilt oder am besten noch teilweise gemeinsam nimmt, hat die ganze Familie was davon. Also die Mutter nimmt bspw. 12 Monate und der selbständige Vater nimmt die restlichen zwei Monate. Letztlich muss man es aber im Einzelfall durchrechnen, wieviel Geld immer übrig bleibt. Dabei sollte man auch nicht das Kindergeld vergessen.

Wer jetzt noch viele Fragen hat, wird vielleicht die ein oder andere bei der Zeitschrift Eltern beantwortet finden.


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