Immer weniger Erben erben immer mehr

Geht es nach dem Statistischen Bundesamt erben immer weniger Erben immer höhere Beträge. So erhöhte sich im Jahr 2010 die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 4,6 Mrd. Euro. Die Anzahl der steuerpflichtigen Erbschaften und Vermächtnisse ging gegenüber 2009 um 17,2 Prozent zurück. Grund hierfür sind unter anderem höhere Freibeträge nach der Erbschaftsteuerreform, die im Jahr 2009 in Kraft trat und sich erstmals in den Daten für 2010 niederschlägt. Der Wert der Vermögensübergänge nahm hingegen um 4,6 Prozent auf 15,9 Mrd. Euro zu. Die hierfür festgesetzte Erbschaftsteuer betrug im Jahr 2010 rund 3,4 Mrd. Euro (+ 16,4 Prozent). Die zugrunde liegenden Erbschaften und Vermächtnisse (Erwerbe von Todes wegen) sowie Schenkungen beliefen sich insgesamt auf 30,6 Mrd. Euro.

Die Zahl der steuerpflichtigen Schenkungen verringerte sich um 33,0 Prozent. Neben den erhöhten Freibeträgen führte auch eine besonders hohe Fallzahl im Jahr 2009 zu dieser Entwicklung: Vor Inkrafttreten des neuen Erbschaftsrechtes wurden viele Schenkungen vorgezogen, damit noch eine Besteuerung nach altem Recht erfolgen konnte. Der Wert der steuerpflichtigen Schenkungen belief sich auf 14,6 Mrd. Euro (+ 9,8 Prozent). Die festgesetzte Schenkungsteuer ging hingegen aufgrund der neuen Freibetragsregelung um 11,0 Prozent auf 1,2 Mrd. Euro zurück.

Interessant sind auch die Beziehungen zwischen Erbe und Erblasser: Fast 78 Prozent der steuerpflichtig verschenkten und mehr als 38 Prozent der steuerpflichtig vererbten oder vermachten Vermögenswerte wurden von Eltern an ihre Kinder übergeben. Wichtig ist hierbei auch, dass in den Ergebnissen jeweils nur Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen berücksichtigt werden, für die im Berichtsjahr erstmals Steuern festgesetzt wurden. Die meisten Vermögensübertragungen liegen jedoch innerhalb der Freibeträge und werden folglich nicht in der Statistik ausgewiesen.


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