Wer haftet bei Schäden durch Autofahnen?
12. Juni 2012 von Sandra Schwarz | kein Kommentar
[ad#Google Adsense L_rechts]Die Fußball-Europameisterschaft 2012 ist in vollem Gange und überall im Land sieht man wieder beflaggte Autos herumfahren. Doch die wenigstens Autofahrer stellen sich wohl die Frage, wer bei Schäden haftet, die durch falsch angebrachte oder abgebrochene Fahnen entstehen. Und wer zahlt eigentlich, wenn jemand durch den kleinen Fensterspalt ins Auto einbricht? Antwort gab kürzlich eine Pressemitteilung der Nürnberger Versicherungsgruppe.
Achtgeben sollte man auf jeden Fall bei Fähnchen, die mit einem Plastikstecker im Fensterspalt befestigt werden. Denn diese haben lange nicht die Qualität wie beispielsweise hochwertige Flaggen aus dem Fachgeschäft.
Achtung bei hohen Geschwindigkeiten
Wie schon bei den letzten großen Turnieren in Deutschland zu beobachten war, lösen sich immer wieder Fahnen von ihrem Stiel. Besonders gefährlich wird es, wenn man auf der Autobahn fährt. Denn in der Regel hält das Material der Fahnen solchen Belastungen nicht stand. Deshalb raten Sicherheitsexperten, die Flaggen bei längeren Touren komplett zu entfernen.
Aufpassen muss man auch bei Flaggen, Wimpeln und sonstigen Dekorationen, wenn diese an der Front- oder Heckscheibe angebracht sind. Denn es gehört zu den Verkehrssicherheits-Pflichten, uneingeschränkte Sicht sicherzustellen. Deshalb sollte man nach der Teilnahme am Autokorso solche Fanutensilien schnellstmöglich wieder abnehmen.
Wer haftet im Schadensfall?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn sich die EM-Dekoration selbstständig macht und zum Beispiel ein anderes Auto beschädigt oder einen Fußgänger verletzt.
Wird durch das geschmückte Fenster ein Einbruch verübt, ist das ein Fall für die Kaskoversicherung. Da jedoch schon ein kleiner Fensterspalt das Diebstahlrisiko erhöht, gilt der Schaden als grob fahrlässig verursacht und der Versicherer kann seine Leistung anteilig kürzen. Also auch beim Parken in der Sonne die Fenster immer komplett schließen.