Unisex-Urteil verändert Tarife bei Pflege- und Rentenversicherungen

Ein Urteil wird die deutsche Versicherungswelt in Kürze deutlich umkrempeln. Denn für Männer und Frauen gibt es ab dem 21. Dezember 2012 nur noch einheitlich kalkulierte Versicherungstarife. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-236/09), wonach ab diesem Zeitpunkt Versicherungsverträge nicht mehr nach geschlechtsspezifischen Merkmalen gerechnet werden dürfen.

Ein Hoch auf die Gleichberechtigung, wie so mancher findet. Bislang war es so, dass sich aufgrund der statistisch längeren Lebenserwartung von Frauen deutliche Unterschiede bei den Tarifen ergaben. Diese teilweise gravierenden Differenzen werden künftig bei der Preisstruktur der Versicherungsverträge nicht erlaubt sein. Denn Frauen und Männer zahlen künftig in allen Versicherungssparten einheitliche Beiträge. Besonders betroffen sind dabei u. a. Risikolebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- oder Unfallversicherungen, aber auch zahlreiche Altersvorsorge-Produkte. Während Frauen etwa bei Rentenversicherungen Geld sparen können, zahlen Männer aufgrund der neuen geschlechterneutralen Kalkulation bei Risikolebensversicherungen weniger. Doch wo der eine spart, zahlt der andere mehr. Daher muss man ganz genau hinschauen und abwägen, welcher Tarif sich wohin bewegt.

Im Bereich der Gesundheitsvorsorge wirkt sich Unisex u.a. bei der privaten Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherung, vor allem aber auch bei Pflegeversicherungen aus. In allen Bereichen greifen die neuen Beitragsstrukturen. D.h. Männer zahlen künftig deutlich höhere Tarife, Frauen günstigere. Ähnlich sieht es auch im Bereich der Risikovorsorge aus. Selbst bei Rentenversicherungen wird sich künftig einiges ändern. Aufgrund der geringeren Lebenserwartung erhalten Männer hier bislang noch günstigere Tarife als Frauen. Durch die Umstellung zahlt dann jeder den gleichen Tarif, wodurch Männer vergleichsweise in der Zukunft mehr bezahlen müssen. Wer mehr zu diesem Thema wissen will, sollte hier mal reinschauen.


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