Pflegebedürftigkeit: Es geht manchmal schneller als man denkt

Heute noch gesund und morgen ein Pflegefall. Das hört sich plakativ an – ist es aber ganz und gar nicht. Es trifft vielleicht jeden einmal, früher oder später. Die Pflegebedürftigkeit dauert manchmal nur kurz an, bspw. nach einem Unfall. Dennoch geht es auch hier schnell um große Summen. Die gesetzliche Pflegeversicherung stößt dabei manchmal schnell an ihre Grenzen. Egal welche Pflegestufe, das verfügbare private Geld wird schnell aufgebraucht. Insofern besteht hier Absicherungsbedarf für jedermann, zumal die Lebenserwartung immer weiter ansteigt und das Pflegerisiko mit zunehmendem Alter und infolge des medizinischen Fortschritts immer mehr wächst.

Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden die Versicherten je nach Grad der Pflegebedürftigkeit in eine von drei Pflegestufen eingeteilt und erhalten ein entsprechendes Pflegegeld bzw. Sachleistungen. Ersteres soll die häusliche Pflege finanziell abfedern, die Angehörige leisten. Wer dagegen Hilfe von Pflegediensten benötigt, bekommt Sachleistungen oder Zuschüsse zu den Kosten eines Pflegeheimaufenthalts. Rund 60 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in die Pflegestufe I eingeordnet. Dies entspricht im Jahr 2012 einem Pflegegeld von 235 Euro im Monat bzw. Sachleistungen in Höhe von 450 Euro. Dabei ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen möglich.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen („Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz„) wird es ab 2013 in der ambulanten Versorgung erstmals auch höhere Leistungen für Demenzkranke geben. In der Stufe 0 erhalten dann Demenzkranke neben den heute schon beziehbaren 100 bzw. 200 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

In den Pflegestufen I und II wird ab 2013 der bisherige Betrag aufgestockt. Menschen ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) erhalten monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro bzw. Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten ab 2013 ein um 70 Euro höheres Pflegegeld von 305 Euro bzw. um 215 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 665 Euro. Pflegebedürftige in Pflegestufe II erhalten ein um 85 Euro höheres Pflegegeld von 525 Euro oder um 150 Euro höhere Pflegesachleistungen von bis zu 1.250 Euro. In der Pflegestufe III bleibt es bei 700 Euro Pflegegeld bzw. 1550 Euro als Pflegesachleistungen.

Doch mit der gesetzlichen Pflegeabsicherung ist es nicht getan. Um private Vorsorge kommen die meisten nicht umhin. Das Ganze soll ab 2013 dann auch staatlich gefördert werden. Die staatliche Zulage von 60 Euro im Jahr soll dabei auch Menschen mit geringerem Einkommen den Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung ermöglichen.

Neben der körperlichen Hilfe durch Angehörige oder Pflegefachkräfte braucht es oftmals zahllose technische Hilfsmittel. Das fängt beim elektrisch höhenverstellbaren Bett an, geht bei der rollstuhlgerechten Wohnungsausstattung weiter und setzt sich im Sanitärbereich fort. Da nicht jeder in einem Bungalow bzw. ebenerdig wohnt, geht es oft auch ohne Fahrstuhl bzw. Treppenlift nicht mehr. Letztere sind dabei schon weit vor der Pflegebedürftigkeit sehr hilfreich für ältere Menschen. Denn eingeschränkte Mobilität ist ein weit größeres Altersrisiko als Altersarmut, wie ich jüngst schrieb.


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