Autobesitzer aufgepasst: Wechselwillige müssen die Kündigungsfrist für Kfz-Policen beachten

Autobesitzer aufgepasst -ein wichtiges Datum nähert sich. Wer sein Auto zum 1.1.2013 bei einer anderen und evtl. billigeren Kfz-Versicherung Kasko-, Teilkasko- oder nur Haftpflicht-versichern will, muss bald handeln. Denn die Kündigungsfrist muss hierbei genau beachtet werden. Da in der Regel das Versicherungsjahr das Kalenderjahr ist, ergibt sich bei der standardmäßigen Kündigungsfrist von einem Monat der 30.11.2012 (letzter Werktag im November) als entscheidendes Datum. Bis dahin muss die Kündigung beim Versicherer sein.

Verbraucher sollten immer auch eventuelle Sparoptionen berücksichtigen: etwa wenn man mehrere Versicherungen bei einem Anbieter hat, oder bei Mitgliedschaften in Automobilclubs, Gewerkschaften, Vereinen oder Verbänden. Auch die berühmte Bahncard oder das Jahresticket vom Nahverkehr kann die Kosten der Kfz-Versicherung drücken. Ferner lassen sich auch durch eine Änderung bei der Selbstbeteiligung oder Verzicht auf Zusatztarifen (bspw. Mitgliedschaft im Automobilclub und Schutzbrief über Versicherung) die Kosten für die Kfz-Versicherung erheblich reduzieren.

Noch ein Hinweis für Spätentschlossene:
Bei vielen Kfz-Versicherungen werden sich die Prämien aufgrund von Änderungen in den Regional- und Typklassen erhöhen, wodurch sich ein gesondertes Kündigungsrecht ergibt. Dabei muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung erfolgen. Wechseltermin wäre auch hier der 1.1.2013. Wer schon einmal prüfen will, ob es bei seinem Auto hinsichtlich der Regionalklassen Änderungen gab, kann dies auf gdv.de/regionalklassen-abfrage/ prüfen.
Die neuen Typklassen kann man auf gdv-dl.de/einfache-suche.html in Erfahrung bringen. Am Besten den Kfz-Schein bereit halten und die Schlüsselzahl von Hersteller und Typ heraussuchen.

Wer mal einen Vergleich von Kfz-Versicherungen anstellen will, kann dies hier tun.


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