EU-Kommission will Spareinlagen bis mindestens 100.000 Euro schützen

Die Finanzmarktkrise hat nun auch innerhalb der EU Konsequenzen für die Einlagensicherung. Bisher waren 20.000 Euro in allen EU-Staaten sicher. Die EU-Regelungen für die Einlagensicherung sollen nun nach Angaben der EU-Kommission auf mindestens 100.000 Euro erhöht werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen sehen laut der Pressemitteilung im Einzelnen folgendes vor:

Deckungssumme für Einlagen
Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Deckungssumme auf mindestens 50.000 Euro und innerhalb eines Jahres weiter auf mindestens 100.000 Euro erhöhen. Nach der bisherigen Einlagensicherungsrichtlinie sind Spareinlagen bis mindestens 20.000 Euro abgesichert, wobei die Mitgliedstaaten auch eine höhere Summe festlegen können. Schätzungen zufolge sind nach der derzeitigen Regelung nur rund 65 Prozent aller Einlagen abgesichert. Mit den neuen Werten würden schätzungsweise 80 Prozent (bei einer Deckungssumme von 50.000 Euro) bzw. 90 Prozent (bei einer Deckungssumme von 100.000 Euro) aller Einlagen erfasst.

Selbstbehalt wird abgeschafft
Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Einlagen bis zur vollen Deckungssumme erstattet werden. Nach der bisherigen Richtlinie konnten die Mitgliedstaaten auch beschließen, dass ihr Einlagensicherungssystem Spareinlagen nur zu 90 Prozent schützt.

Verkürzung der Auszahlungsfrist
Die Zeitspanne, innerhalb deren ein Einlagensicherungssystem die Einleger im Falle einer Bankenpleite entschädigen muss, wird auf drei Tage verkürzt. Gegenwärtig beträgt diese Frist drei Monate und kann sogar auf neun Monate verlängert werden.

Das sind bisher nur Vorschläge – mal gespannt, wie schnell das wirklich Gesetz wird und dann auch umgesetzt wird.

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