…unn domit mol unda die Zung' – Der DNA-Test bei der baden-württembergischen Verkehrskontrolle

Wie ich eben im Reizzentrum lese, gehört die Speichelprobe inzwischen in einigen Gegenden im Ländle zur Routine. Das geht aus einem Artikel der Ludwigsburger Kreiszeitung hervor:

Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei.

Hintergrund des ganzen ist die Suche nach der Heilbronner Polizistenmörderin, die inzwischen in vielen Gegenden ihre DNA-Spuren hinterlassen hat. Dennoch haben alle DNA-Tests keine Lösung gebracht, schreibt heise. Immerhin sollen die Daten wohl nach Erhebung wieder vernichtet werden, so die LKZ:

Sollte der DNA-Test negativ verlaufen, werde die Probe umgehend vernichtet, die Daten der Überprüften hingegen blieben zeitweise in einer Negativdatei gespeichert.

Davon abgesehen, dass das ganze doch etwas arg aufwendig ist und meiner Meinung weit übers Ziel hinausschießt, finde ich die Argumentation absurd, wie man zu einer Kontrolle kommt:

Das sei, heißt es in Heilbronn, sicher „weitgehend eine Sache des Näschens unserer Kollegen“. Daneben gebe es Kriterien, „über die wir nur teilweise offen reden können“. So sei bekannt, dass die mehrfache Mörderin, die äußerlich möglicherweise gar nicht als Frau identifizierbar ist, häufiger in Gartenhäusern nächtige, weshalb man sie „nicht unbedingt in einem Nadelstreifenanzug“ antreffen werde.

Da kann man ja nur hoffen, dass die Täterin nicht irgendwo nen Nadelstreifenanzug geklaut hat und nun damit immer durch die Kontrollen schlüpft. Und für die Inhaber alter Autos gilt: Duscht regelmäßig und zieht euch vor der Verkehrskontrolle immer nen sauberen Anzug und ein gebügeltes Hemd an…

Das Reizzentrum weist angesichts der angekündigten „umgehenden“ Vernichtung der DNA-Probe noch auf einen Artikel beim lawblog hin. Hier hatte er auf einen Fall verwiesen, wo trotz entspechendem Urteil die Probe auch nach einem Jahr noch nicht vernichtet worden war.

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