Die GmbH bekommt Nachwuchs – Löst Unternehmergesellschaft Gründerboom aus?

Nun ist es also vom Bundestag verabschiedet worden, das MoMiG oder in Langform das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ – der Bundesrat wird in Kürze folgen. Nach so vielen Monaten der Beratung ist die umfassende Veränderung des GmbH-Rechts doch kleiner ausgefallen als gedacht. Ursprünglich sollte ja eine wirkliche Alternative zur britischen Limited (Ltd.) geschaffen werden. Denn der Weg für Unternehmensgründer in eine Kapitalgesellschaft sollte nicht immer nur ins Ausland führen – die Limited-Gründung ist bereits mit einem Pfund möglich.

Diesen Vorteil hat man jetzt zwar auch mit der neu geschaffenen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. kurz UG geschaffen – eine Gründung ist mit einem Euro bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung möglich. Aber die Tatsache, dass vom Gewinn jährlich 25 Prozent in die Gewinnrücklage einzustelllen sind und so mit der Zeit auch der Übergang in eine „normale“ GmbH ermöglicht wird, spricht nicht gerade für die neue UG. IMO wäre die Absenkung des GmbH-Mindestkapitals auf 10.000 Euro absolut zielführender gewesen. Denn keine Bank der Welt wird einer UG mit kaum Eigenkapital Kredit gewähren und für ein Dienstleistungsunternehmen bedarf es eigentlich keiner Kapitalgesellschaft, zumindest nicht in der Startphase. Ich bezweifle daher, dass die neue Rechtsform einen Gründerboom auslösen wird. Entweder man bleibt bei der Personengesellschaft, weil man eh mit dem Privatvermögen haftet, oder man geht gleich in die richtige GmbH.

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Erfreulich sind bei dem Gesetz sicher die Regelungen für die Sanierung von GmbHs. Aber das ist eher was für Spezialisten und weniger für Existenzgründer. Somit bleibt abzuwarten, ob die hohen Verwaltungskosten einer UG (Steuerberater, IHK), die eigentlich kaum unter denen einer GmbH liegen dürften, wirklich so reduziert werden können, dass eine UG Sinn macht. Die Gründungskosten der UG sind zwar mit geschätzten 1.200 Euro deutlich niedriger als die rund 4.000 Euro bei einer GmbH-Gründung, aber auch hier bleibt die Frage, ob dieses Argument wirklich greift.

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Sollte alles glattgehen, wird das Gesetz zum 1. November in Kraft treten. Dann weiß man mehr. Ausführliche Infos zum MoMiG gibts beim Bundesjustizministerium.

Zwei interessante Artikel hierzu finden sich bei der FAZ und der Süddeutschen Zeitung. Bei den Wirtschaftszeitungen finden sich leider nur wenig interessante Beiträge…


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