Mit der Bildungsprämie die Weiterbildung vom Staat finanzieren lassen

Der Staat finanziert ihre Weiterbildung mit – für bis zu 500 Euro pro Jahr. Das geht seit 2009 mit der noch weitgehend unbekannten, sogenannten Bildungsprämie. Im ersten Jahr wurden bereits ca. 7.200 Prämiengutscheine ausgegeben. Zum Jahreswechsel wurden die Bedingungen noch einmal angepasst, um noch attraktiver zu werden. In der Folge stieg mit Erhöhung der Einkommensgrenze und der maximalen Fördersumme zum Jahreswechsel die Nachfrage sprunghaft an, so das zuständige Bundesbildungsministerium. Seither werden täglich über 200 Prämiengutscheine ausgegeben.

Gefördert werden Kurse, ein Lehrgang oder ein Seminar, bei dem man etwas Neues für seinen Beruf lernt. Dabei bekommt man die Hälfte (bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat geschenkt. Abgewickelt wird das ganze über die jeweiligen Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet oder über die Telefonhotline 0800-2623 000. Hier erfährt man auch, welche Weiterbildungsangebote bestehen und zu einem passen.

Wichtig: Als Bedingungen für die Bildungsprämie hat das Ministerium folgendes festgelegt:
Man muss erwerbstätig sein, aber maximal 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) im Jahr versteuern.

Die Bildungsprämie wird dabei in der Regel in Form eines Prämiengutscheins gewährt. Daneben gibt es aber auch die Komponente des Weiterbildungssparens. Im zugehörigen Infoblatt heißt es:

Das Weiterbildungssparen ist eine weitere Komponente der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist seit dem 1. Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. [..] Vom Weiterbildungssparen können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen. Dies bedeutet, dass auch Personen, deren Einkommen aktuell über der Grenze für den Prämiengutschein liegt, das Weiterbildungssparen nutzen können – vorausgesetzt, sie haben in der Vergangenheit zu dem Personenkreis gehört, der durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert wurde.

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Wichtig: Weiterbildungsanbieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, die Prämiengutscheine anzunehmen, also vorher informieren. Die Beratungsstellen weisen auf Anbieter hin, die die Prämiengutscheine akzeptieren.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website des Programms: bildungspraemie.info.


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