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Grundsatzurteil: Alleinerziehende müssen nicht unbedingt Vollzeit arbeiten

Alleinerziehende müssen nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht unbedingt Vollzeit arbeiten, um den Regelungen zum Unterhalt zu entsprechen. Zu diesem Beschluss kam der XII. Zivilsenat in einem am 16. Juli 2008 veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen XII ZR 109/05). Alleinerziehenden ist demnach im Zweifel ab dem dritten Lebensjahr des Kindes nur eine Teilzeitbeschäftigung zuzumuten, selbst […]