Was sich 2013 für Verbraucher ändert
18. Dezember 2012 von Redaktion | kein Kommentar
Die Zeiten, in denen die Lohnsteuerkarte jedes Jahr in verschiedenen Farben daherkam sind vorbei. Ab Januar wird die Lohnsteuerkarte auf Papier endgültig abgeschafft. In Zukunft werden die Arbeitgeber die Steuermerkmale ihrer Beschäftigten elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Außerdem werden die Verdienstmöglichkeiten für sogenannte Minijobber auf 450 im Monat ausgeweitet. Dagegen erhalten Eltern, die ihre Kinder nicht in einer öffentlichen Einrichtung betreuen lassen, erst ab August das sogenannte Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro für ein- und zweijährige Kinder.
Ab Januar dürfen sich Arbeitnehmer über eine Senkung des Beitragssatzes für die gesetzliche Rente um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent freuen. Außerdem hat es sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben bis Mitte 2013 etwas im Kampf gegen Altersarmut zu tun. Geplant ist eine Art Mindestrente, die jeder erhalten soll, der 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und auch privat vorgesorgt hat. In der Diskussion ist derzeit ein Niveau knapp über der Grundsicherung und bei rund 850 Euro. Außerdem sollen die Verbraucher in Zukunft flexibler über „Wohn-Riester“-Vorsorgevermögen verfügen können.
Auch wenn die Eurozone derzeit von ihrer größten Krise heimgesucht wird, wird es ab 2013 neue Euro-Geldscheine geben. Diese werden von der Europäischen Zentralbank (EZB) nach und nach eingeführt. Zunächst sind die Fünf-Euro-Noten an der Reihe.
Im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung dürfen sich die Patienten an Januar endlich über den Wegfall der ungeliebten Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal freuen. Gleichzeitig bezuschusst der Staat private Pflegezusatzversicherungen ebenfalls ab Januar mit 60 Euro im Monat, allerdings nur wenn der Versicherungsnehmer jährlich mindestens 120 Euro an Beiträgen einzahlt. Einen Beitragssatzanstieg wird es dagegen bei der Pflegetagegeldversicherung geben. Dieser steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent – für Singles auf 2,3 Prozent.
Auch für Autofahrer ändert sich im kommenden Jahr so einiges. Ab Sommer wird es eine Art offiziellen Spritpreisvergleich geben. Dabei müssen Tankstellen ihre Preise an das Kartellamt melden, die dann etwa per Smartphone an die Autofahrer weitergegeben werden. Es fallen die bisherigen Beschränkungen bei den Fernbuslinien, was im kommenden Jahr zu einem verstärkten Angebot führen sollte. Außerdem verringert sich die staatliche Förderung für den Einbau von Rußfiltern in Dieselfahrzeuge von 330 auf 260 Euro. Gleichzeitig sind Führerscheine ab dem 19. Januar nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie gelten nur noch 15 Jahre und müssen nach dieser Zeit neu beantragt werden. Zudem gilt die Steuerbefreiung für Elektroautos gilt künftig zehn Jahre.
Zum Januar fällt das Schornsteinfeger-Monopol. Das heißt, dass auch andere zugelassene Betriebe Kehrarbeiten und Abgasmessungen bei Heizungen vornehmen dürfen. Allerdings bleibt das Kehrbuch weiterhin beim Bezirkskaminkehrer, genauso wie die Abnahme neu gebauter Anlagen und die Feuerstättenschau.
Schließlich muss ab 2013 jeder Haushalt verpflichtend Rundfunkgebühren zahlen. Die Gebühr beträgt trotz GEZ-Reform wie bisher 17,98 Euro pro Monat. Jedoch muss in Zukunft nur noch ein Beitrag pro Haushalt entrichtet werden, unabhängig von der Geräteanzahl.