E10 und der Benzingipfel: Mit fünf Punkten gegen die Unwissenheit

[ad#Google Adsense L_rechts]Da haben sie gegipfelt und getagt, die lieben Minister und Wirtschaftsvertreter. Und was kam dabei heraus? Ein hübscher Maßnahmenkatalog. Und dort steht drin, dass der Bürger besser informiert werden soll. Gott sei Dank, jetzt wird alles gut!

Der Maßnahmenkatalog sieht fünf Punkte vor – wobei manche Punkte erst einmal nur geprüft werden sollen. Tatsächliche Durchführung ungewiss. 

  1. Die Auto- und Mineralölwirtschaft wird künftig mehr für den neuen Kraftstoff werben. Das freut die kritische Verbraucherseele, denn schließlich verlässt man sich bei seiner Kaufentscheidung grundsätzlich gerne auf Werbung.
  2. An den Tankstellen werden Listen ausgelegt. In diesen können Autofahrer nachlesen, ob ihr Auto E10 verträgt oder nicht. Einfacher geht es hier bei uns: Mit der Liste der Deutschen Automobil Treuhand.
  3. Daneben wird geprüft, ob die Automobilwirtschaft ein Internetportal einrichtet. Auf diesem sollen Links zu den einzelnen Hersteller-Seiten hinterlegt werden. Und dort  soll man dann anhand seiner Fahrzeug-Identifikationsnummer rechtsverbindlich und sicher prüfen können, ob man E10 tanken darf. Eine gute Idee! Aber wie schon gesagt: Es wird geprüft…
  4. Hersteller und das Kfz-Gewerbe werden den Händlern Verträglichkeitslisten geben, damit diese ihre Kunden besser beraten können.
  5. Die deutschen Fahrzeughersteller und Importeure erklären, dass ihre Angaben zu dem neuen Kraftstoff rechtsverbindlich sind. Bleibt abzuwarten, ob eine solche Beteuerung tatsächlich die Angst vor dem neuen Kraftstoff nimmt.

Wem all diese Listen und Erklärungen nicht ausreichen, der kann auch noch den Fragen- und Antworten-Katalog der Bundesregierung studieren.

Unterm Strich hat auch der Benzingipfel keine Erleuchtung gebracht. Nur die Erkenntnis, dass sich der Verbraucher am besten selbst kümmert. Mal sehen, wann es den ersten Motorschaden geben wird und wer sich dann ein neues Auto kaufen muss.

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