Bundesrat segnet GmbH-Reform ab – die Unternehmergesellschaft kann kommen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der bereits vom Bundestag beschlossenen Reform des GmbH-Gesetzes zugestimmt. Damit wird noch in diesem Jahr (nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und anschließende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) die Gründung einer Unternehmergesellschaft möglich.

Durch das MoMiG oder in Langform das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ wird die Existenzgründung bzw. Unternehmensgründung auf dem Weg einer Kapitalgesellschaft deutlich einfacher. Mit der neu geschaffenen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. kurz UG ist eine Gründung mit einem Euro bei gleichzeitiger Haftungsbeschränkung möglich. Bedingung hierfür ist aber, dass vom Gewinn jährlich 25 Prozent in die Gewinnrücklage einzustelllen sind und so mit der Zeit auch der Übergang in eine „normale“ GmbH ermöglicht wird.

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Dass damit aber sicher kein neuer Gründerboom ausgelöst wird, hatte ich ja bereits im Juni in meinem Beitrag „Die GmbH bekommt Nachwuchs – Löst Unternehmergesellschaft Gründerboom aus?“ geschrieben. Als Ergänzung bleibt zu sagen, dass meiner Meinung nach vielleicht die ein oder andere Personengesellschaft in eine solche UG umgewandelt wird, aber eben nicht der große Gründerboom losgetreten wird. Aber warten wir ab, in rund einem Jahr wird am erste Zahlen dazu haben und vielleicht die ein oder andere Modifikation an dem Gesetz noch vornehmen. Wenn es unter den Lesern potentielle UG-Gründer gibt, wäre ich um ein kurzes Feedback dankbar. Es ist doch spannend zu sehen, wie ein neue Rechtsform bei den Unternehmern ankommt.

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