Was darf in die Abrechnung der Nebenkosten?

[ad#Google Adsense L_rechts] Die Zeit der Nebenkostenabrechnungen ist gekommen. Und jedes Jahr fragen sich tausende Mieter: Muss ich das wirklich zahlen? Auch ich habe vor drei Tagen gegrübelt, warum ich eigentlich Grundsteuern zahlen soll. Schließlich sind das Steuern, die mein Vermieter auf sein Eigentum zahlt. Was habe ich denn damit zu tun? Doch die Liste der umlagefähigen Nebenkosten ist lang. Und wie könnte es anders sein: Den Posten „Grundsteuer“ habe ich selbstverständlich gefunden.

Doch nicht nur die Umlage der Grundsteuer verursacht Kopfschütteln. Oder gibt es eine logische Erklärung, warum ein Mieter die Gebäudeversicherung bezahlen muss? Wenn die Hütte abfackelt, ist er wohl der Letzte, der etwas von dieser Versicherung bekommt.

Eine Liste der umlagefähigen Nebenkosten haben wir hier für Sie zusammengestellt – manche sinnvoll, andere weniger.

Übersicht über die umlagefähigen Nebenkosten
  • Heizkosten (Brennstoff)
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Betriebsstrom für die Heizungsanlage
  • Messungen & Zählerkosten der Heizungsanlage
  • Wasserkosten
  • Kosten für die Wasseruhr
  • Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage
  • Kanalisationskosten
  • Grundsteuern
  • Gebäudeversicherung
  • Grundstückshaftpflicht
  • Betriebskosten für einen Aufzug
  • Wartungskosten für einen Aufzug
  • Straßenreinigung
  • Müllbeseitigung
  • Mülltrennung
  • Säuberung der Fußwege
  • Winterdienst
  • Gehalt des Hausmeisters
  • Lohnnebenkosten für Hausmeistergehalt
  • Kosten für Urlaubsvertretung des Hausmeisters
  • Putzkräfte für Treppenhaus und Gemeinschaftsräume
  • Gartenpflege
  • Schornsteinreinigung
  • Kosten für die Waschküche
  • Hausbeleuchtung
  • Ungezieferbekämpfung
  • Betriebskosten für eine Gemeinschaftsantenne
  • Wartung der Gemeinschaftsantenne
  • Kabelgebühr

Vorsicht ist geboten, wenn der Vermieter „Sonstige Kosten“ abrechnen will. Wenn hierzu nichts im Mietvertrag vereinbart wurde, muss der Mieter auch nicht zahlen. Sonstige Kosten können z. B. anfallen für die Reinigung der Dachrinne oder den Austausch und die Wartung eines Feuerlöschers. Auch Kosten für ein Schwimmbad oder eine Sauna im Haus dürfen nicht ungefragt auf die Mieter umgelegt werden.


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