…unn domit mol unda die Zung’ – Der DNA-Test bei der baden-württembergischen Verkehrskontrolle

Wie ich eben im Reizzentrum lese, gehört die Speichelprobe inzwischen in einigen Gegenden im Ländle zur Routine. Das geht aus einem Artikel der Ludwigsburger Kreiszeitung hervor:

Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei.

Hintergrund des ganzen ist die Suche nach der Heilbronner Polizistenmörderin, die inzwischen in vielen Gegenden ihre DNA-Spuren hinterlassen hat. Dennoch haben alle DNA-Tests keine Lösung gebracht, schreibt heise. Immerhin sollen die Daten wohl nach Erhebung wieder vernichtet werden, so die LKZ:

Sollte der DNA-Test negativ verlaufen, werde die Probe umgehend vernichtet, die Daten der Überprüften hingegen blieben zeitweise in einer Negativdatei gespeichert.

Davon abgesehen, dass das ganze doch etwas arg aufwendig ist und meiner Meinung weit übers Ziel hinausschießt, finde ich die Argumentation absurd, wie man zu einer Kontrolle kommt:

Das sei, heißt es in Heilbronn, sicher „weitgehend eine Sache des Näschens unserer Kollegen“. Daneben gebe es Kriterien, „über die wir nur teilweise offen reden können“. So sei bekannt, dass die mehrfache Mörderin, die äußerlich möglicherweise gar nicht als Frau identifizierbar ist, häufiger in Gartenhäusern nächtige, weshalb man sie „nicht unbedingt in einem Nadelstreifenanzug“ antreffen werde.

Da kann man ja nur hoffen, dass die Täterin nicht irgendwo nen Nadelstreifenanzug geklaut hat und nun damit immer durch die Kontrollen schlüpft. Und für die Inhaber alter Autos gilt: Duscht regelmäßig und zieht euch vor der Verkehrskontrolle immer nen sauberen Anzug und ein gebügeltes Hemd an…

Das Reizzentrum weist angesichts der angekündigten “umgehenden” Vernichtung der DNA-Probe noch auf einen Artikel beim lawblog hin. Hier hatte er auf einen Fall verwiesen, wo trotz entspechendem Urteil die Probe auch nach einem Jahr noch nicht vernichtet worden war.

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3 Kommentare

  1. 1. dg77

    Kommentar vom 13. Januar 2009 um 09:02

    dazu werd ich mich demnächst mal länger aeussern muessen, glaub ich. das sind wieder halbwahrheiten…

  2. 2. Schmidt

    Kommentar vom 13. Januar 2009 um 09:35

    @dg77
    Ich bin gespannt auf deinen Bericht!

  3. 3. dg77

    Kommentar vom 13. Januar 2009 um 15:22

    Aaalsoo, fangen wir mal mit dem ersten Zeitungszitat an:

    “Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei.”

    Richtig ist:
    Es wird niemand gedrängt.

    Falsch ist:
    Wenn DNA-Material erhoben wird, handelt es sich nicht mehr um “normale Verkehrskontrollen” – diese unterliegen dann einem bestimmten Zweck (in diesem Fall wahrscheinlich der Prävention/Strafverfolgung im Bereich “OK”, Organisierte Kriminalität). Gerade im dortigen Raum ist man (immer noch) auf der Suche nach dem “Phantom”; das sind also keine handelsüblichen Verkehrskontrollen.

    Richtig ist: Strikte Wahrung der gesetzlichen Vorschriften.

    Halbwahrheit ist (und zur Verwechslung geeignet):
    Speichelprobe [...] bei Verkehrskontrollen [...] mittlerweile Routine. Jain! Natürlich gab es gerade dort in den letzten 1,5 Jahren wesentlich mehr Erhebungen von DNA als anderswo; die Beamten gehen demnach auch routinierter mit dem Vorgang der Erhebung um. Die Erhebung selbst aber unterliegt nach wie vor der “Anlass- und Zweckgebundenheit”, demnach wird dies bei einer (sagen wir) Alkoholkontrolle nicht stattfinden, sondern eben nur wenn es in den Bereich “OK” bspw. geht. Dieser Satz ist extrem irreführend – er verleitet zu der Annahme, dass das normal, alltäglich und völlig Rechtens sei, wenn jetzt (um es überspitzt zu formulieren) jeder dahergelaufene Bulle auf einmal Genmaterial nimmt, nur weil er gerade lustig drauf ist.

    Nehmen wir uns den dritten Absatz als Zitat vor:
    “Das sei, heißt es in Heilbronn, sicher „weitgehend eine Sache des Näschens unserer Kollegen“. Daneben gebe es Kriterien, „über die wir nur teilweise offen reden können“. So sei bekannt, dass die mehrfache Mörderin, die äußerlich möglicherweise gar nicht als Frau identifizierbar ist, häufiger in Gartenhäusern nächtige, weshalb man sie „nicht unbedingt in einem Nadelstreifenanzug“ antreffen werde.”

    Richtig ist:
    Wer kontrolliert wird entscheidet weitestgehend die Nase der Kollegen – und die trügt selten.

    Halbwahr ist:
    “Kriterien, über die wir nur teilweise offen reden können.” Wahr ist daran, dass es diese Kriterien bei solchen (Gross-)Kontrollen gibt – wie oben beschrieben sind diese anlassbezogen und nicht zwangsläufig ausschliesslich durch §36(5) StVO abgedeckt. Demnach muss es weitere Kriterien/Anhaltspunkte/Raster/Merkmale geben, wonach die Probanden bei diesen Kontrollen ausgesucht werden. Im allgemeinen aber kann man sich auf die Nase sehr gut verlassen. Ihr könnt mir glauben – man kann nach einer gewissen Zeit in diesem Beruf nicht nur vorhersagen ob jemand bereits straffällig geworden war, sondern auch in welcher “Produktgruppe”. Da braucht man keinen Computer mehr – das sagt einem die Nase!